Oesterreichische Nationalbank

Gouverneur/in, Vize-Gouverneur/in sowie zwei weitere Mitglieder des Direktoriums der OeNB

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AUSSCHREIBUNG


Gemäß Nationalbankgesetz 1984 (NBG), BGBl. Nr. 50/1984, und Stellenbesetzungsgesetz, BGBl. I Nr. 26/1998, in der jeweils geltenden Fassung sowie Beschluss des Generalrats werden folgende Positionen ausgeschrieben:



Gouverneur/in der Oesterreichischen Nationalbank

für eine Funktionsperiode vom 1. September 2025 bis 31. August 2031


Vize-Gouverneur/in der Oesterreichischen Nationalbank

für eine Funktionsperiode vom 11. Juli 2025 bis 10. Juli 2031


sowie zwei weitere Mitglieder des Direktoriums der
Oesterreichischen Nationalbank

für Funktionsperioden vom 1. Mai 2025 bis 30. April 2031
bzw. vom 11. Juli 2025 bis 10. Juli 2031



Jede Funktion umfasst die Leitung eines – in der Geschäftsordnung für das Direktorium festgelegten – Geschäftszweiges. Die Geschäftsverteilung kann vom Generalrat jederzeit geändert werden. Die wesentlichen wahrgenommenen Aufgabenbereiche der Bank umfassen unter anderem Notenbankpolitik, Volkswirtschaft, Finanzmarktstabilität, Aufsichtsangelegenheiten, Statistik, Zahlungsverkehr, Bargeldversorgung, Beteiligungsverwaltung, Finanzmärkte, Internationale Beziehungen, Rechnungswesen, Treasury, Öffentlichkeitsarbeit und Finanzbildung, Informationstechnologie und Infrastruktur, Interne Dienste.


Für die ausgeschriebenen Positionen werden neben den im NBG festgelegten Anforderungen mehrjährige Erfahrung im Bereich Währungs-, Finanzmarkt- und Wirtschaftspolitik, langjährige Managementerfahrung, ausgezeichnete Englischkenntnisse sowie die Fähigkeit zur Mitwirkung in nationalen und internationalen Gremien erwartet. Ein abgeschlossenes, einschlägiges Hochschulstudium wird vorausgesetzt. Hinsichtlich der Gehalts- und Pensionsregelung wird auf das Bezügebegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 64/1997, in der geltenden Fassung verwiesen. Die Oesterreichische Nationalbank strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und lädt deshalb qualifizierte Frauen zur Bewerbung ein.


Gemäß NBG wird der/die Gouverneur/in im Fall seiner/ihrer Verhinderung vom/von der Vize-Gouverneur/in vertreten. Der/die Gouverneur/in wird Mitglied des EZB-Rates und des Erweiterten Rates der EZB. Für diese Funktionen werden daher ein besonders hohes Maß an internationaler Erfahrung und Kenntnisse in währungs- und wirtschaftspolitischen Belangen gefordert.


Auf Basis der eingelangten Bewerbungen wird der Generalrat der Oesterreichischen Nationalbank der Bundesregierung Vorschläge für die zu besetzenden Funktionen des/der Gouverneurs/in, des/der Vize-Gouverneurs/in sowie zweier weiterer Mitglieder des Direktoriums unterbreiten.


Kandidaten bzw. Kandidatinnen mit österreichischer Staatsbürgerschaft mögen ihre Qualifikation in ihrer Bewerbung darlegen und diese bis 29. April 2024 schriftlich an den Präsidenten des Generalrats der Oesterreichischen Nationalbank, Otto-Wagner-Platz 3, 1090 Wien, richten.


Wien, im März 2024


Generalrat der

Oesterreichischen Nationalbank

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